BESTELLUNG ABNAHME / REVISION

BESTELLUNG ABNAHME / REVISION

für das Objekt
Inkl. Ausstellung eines Berichts inklusive Bewertung der Erfüllung allfälliger diesbezüglicher Behördenauflagen.
(Bei einem Dauerauftrag ist die Laufzeit unbegrenzt und jederzeit, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist, kündbar.)
Als Kontaktperson für die Terminabsprache wenden Sie sich bitte an
Mit der auftragsmäßigen Fertigung erklären wir uns ausdrücklich damit einverstanden, dass unsere Firmendaten sowie die Daten der Kontaktperson datenmäßig erfasst und verarbeitet werden. Dies dient ausschließlich zur Berichts- und Rechnungserstellung, zur Terminvereinbarung sowie zur Erinnerung für zukünftige Revisionen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Es gelten die AGB für Ingenieurbüros (https://www.ingenieurbueros.at/verband/de/berufsrecht/allgemeine-geschaeftsbedingungen)

Bei Einzelbeauftragung:

Die Kosten gehen zu Lasten des gefertigten Auftraggebers, wobei der tatsächliche Zeit- und Fahraufwand unter Zugrundelegung des Stundensatzes für Gutachtenerstellung in Rechnung gestellt wird.

Bei Dauerbeauftragung:

Die Kosten gehen zu Lasten des gefertigten Auftraggebers, wobei der tatsächliche Zeit- und Fahraufwand unter Zugrundelegung des Stundensatzes für Gutachtenerstellung mit einem Rabatt von 10 % in Rechnung gestellt wird.
Es gilt als vereinbart, dass die FSSM GmbH sich um die Terminevidenz kümmert und rechtzeitig (ca. 6 – 8 Wochen) vor dem jeweils fälligen Termin Kontakt mit der o. a. Person zwecks konkreter Terminvereinbarung aufnehmen wird. Im Falle eines Wechsels der Ansprechperson ist dies der FSSM GmbH formlos, z. B. per E-Mail, mitzuteilen. Eine allfällige Kündigung der Dauerbeauftragung werden wir mindestens 6 Monate vor dem nächstfälligen Revisionstermin der FSSM GmbH bekanntgeben.

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